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Bebauungsplan Nr. 21 „Ortsmitte 3“ 3. Änderung mit örtlicher BauvorschriftBeteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGBDer Verwaltungsausschuss der Gemeinde Reppenstedt hat in seiner Sitzung am 06.03.2018 den Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Ortsmitte 3“ mit örtlicher Bauvor-schrift und die Begründung gebilligt und die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be-lange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Bebauungsplanänderung mit örtlicher Bauvorschrift wird im beschleunigten Verfahren ge-mäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der gebilligte Entwurf der Bebauungsplanänderung mit örtlicher Bauvorschrift und die Begrün-dung werden öffentlich ausgelegt. Aufgrund der Feiertage und der Ferienzeit wird die im BauGB vorgesehene Auslegungsfrist von einem Monat angemessen verlängert. Die Unterlagen können vom 23.03.2018 bis zum 27.04.2018
im Rathaus in Reppenstedt, Dachtmisser Str. 1, 21391 Reppenstedt eingesehen werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben wer-den. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung mit örtlicher Bauvorschrift unberücksichtigt bleiben. Der räumliche Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Ortsmitte 3“ mit örtlicher Bauvorschrift ist im anliegenden Übersichtsplan, Maßstab 1:2.000, mit einer unter-brochenen schwarzen Linie gekennzeichnet.
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